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Registergericht

Aktueller Hinweis:

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft – damit einher geht die Führung des neuen Gesellschaftsregisters. Die Zuständigkeit für die Führung des Gesellschaftsregisters liegt in Baden-Württemberg bei den vier zentralen Registergerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm. Das Register wird elektronisch geführt und steht ab dem genannten Zeitpunkt zur Verfügung.

Bei den Amtsgerichten werden damit die folgenden öffentlichen Register geführt:

  • Handelsregister A
  • Handelsregister B 
  • Gesellschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Vereinsregister

Weitere öffentliche Register

Weitere öffentliche Register, die jedoch nur bei speziellen Amtsgerichten geführt werden, sind:

  • Luftfahrtregister (für ganz Deutschland: Amtsgericht Braunschweig) 
  • Seeschiffsregister (in Baden-Württemberg: Amtsgericht Mannheim)
  • Binnenschiffsregister (in Baden-Württemberg: Amtsgerichte Konstanz, Mannheim und Heilbronn)
  • Schiffsbauregister (in Baden-Württemberg: Amtsgerichte Konstanz, Mannheim und Heilbronn)

Auf einen Blick: Kurzinformationen zum elektronisches Handels- und Vereinsregister

Die Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sind inzwischen digitalisiert. Sie werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt.

Die Registerdaten aus dem Registerblatt und bei Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen auch diejenigen aus dem elektronischen Sonderband sind über das Internet abrufbar.

Nähere Informationen über die elektronischen Register und die Web-Auskunft erhalten Sie im Justizportal Baden-Württemberg auf der Seite

Elektronisches Handelsregister.

Das für Sie zuständige Registergericht finden Sie

hier.

 

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In Baden-Württemberg sind für Handels-, Genossenschafts- und Partnerschafts- und Vereinsregister statt bisher 53 Amtsgericht nur noch vier Amtsgerichte an den Standorten Mannheim, Freiburg, Stuttgart und Ulm zuständig sein.

Die bisher beim Amtsgericht Baden-Baden geführten Handels-, Genossenschafts-  und Partnerschaftsregister wurden ab dem 06.06.2006 und das Vereinsregister ab dem 29.09.2014 auf das Amtsgericht Mannheim, A 2, 1 (Palais Bretzenheim), 68159 Mannheim, Telefon: 0621-2922226 (siehe hierzu auch die Link öffnet neues Fenster zur Homepage des Amtsgerichts Mannheim   Homepage des Amtsgericht Mannheim) übertragen.

Mit der Verlegung des Handelsregisters wird die bisher übliche Karteikartenführung auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Damit werden verbindliche Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt. Nach der Digitalisierung der Register ist es möglich, die wichtigsten Unternehmensdaten über das Internet (www.handelsregister.de) einzusehen.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Baden-Baden in Güterrechtsregistersachen bleibt unverändert.

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