Für Detailinformationen (Lagebeschreibung, Versteigerungstermin, Gutachten) klicken Sie bitte auf die Angabe zum Objekt.
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Für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Durch die Datenübertragung besteht die Möglichkeit, dass Angaben nicht korrekt dargestellt werden, es kann trotz größter Sorgfalt zu Druckfehlern kommen. Daher wird empfohlen, vor dem Termin die angegebenen Daten nochmals beim Gericht zu überprüfen. |
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Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Zur Sicherheitsleistung sind Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sind. Dies gilt nur, wenn sie von einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind. |